Mitgliedschaft

Dein Golf. Dein Rhythmus. Dein Indoor-Golf.

Mehr Golf, mehr Flexibilität und mehr Möglichkeiten – unabhängig von Wetter, Jahreszeit oder Tageszeit.

Mit unseren Mitgliedschaften und Packages wird Indoor-Golf zu einem festen Bestandteil deines Spiels. Ob du regelmäßig trainieren, dein Handicap verbessern, mit Freunden spielen oder einfach spontan ein paar Bälle schlagen möchtest: Wähle das Modell, das zu deinem Golf-Alltag passt.

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Werde jetzt Mitglied und profitiere von unseren Vergünstigungen!

Firmenmitgliedschaft

  • Inklusive 20 Spielstunden
  • 20% Rabatt auf jede weitere Spielstunde
  • 2 Plätze bei der Jahreshauptversammlung
  • Logowerbung auf unserer Website
  • Bereitstellung einer Fläche für Werbetafel

€ 950,00 jetzt, und € 950,00 am Oktober 1 jährlich

Personenmitgliedsschaft

  • 20% Rabatt auf jede Spielstunde
  • 1 Platz bei der Jahreshauptversammlung

€ 150,00 jetzt, und € 150,00 am Oktober 1 jährlich

Mitgliedschaftsbedingungen

1. Beginn und Art der Mitgliedschaft

Mit der Bezahlung des vorgeschriebenen Mitgliedsbeitrags beginnt die außerordentliche Mitgliedschaft im Verein „Indoorgolf Bad Waltersdorf“. Ab diesem Zeitpunkt können die nachstehend angeführten Vergünstigungen nach Maßgabe dieser Mitgliedschaftsbedingungen und der geltenden Vereinsordnungen in Anspruch genommen werden.

2. Firmenmitgliedschaft

  • 20 Freistunden zur Nutzung der Indoorgolfanlage, buchbar über die Buchungsplattform.
  • 20 % Ermäßigung auf jede weitere gebuchte Spielstunde.
  • Teilnahme von zwei Vertretern an der Jahreshauptversammlung (Generalversammlung), ohne Stimm- und Wahlrecht.
  • Präsentation des Firmenlogos auf der Homepage des Vereins.
  • Bereitstellung einer Fläche für eine Werbetafel im Ausmaß von 1,8 × 0,9 m innerhalb der Indoorgolfanlage; Gestaltung und Anbringung sind vorab mit dem Verein abzustimmen.

3. Personenmitgliedschaft

  • 20 % Ermäßigung auf jede gebuchte Spielstunde.
  • Teilnahme an der Jahreshauptversammlung (Generalversammlung), ohne Stimm- und Wahlrecht.

4. Voraussetzungen für die Nutzung von Ermäßigungen bei Personenmitgliedschaft

Das Mitglied, das eine ermäßigte Spielstunde bucht, muss während der gesamten gebuchten Nutzungsdauer persönlich anwesend sein. Eine Buchung ermäßigter Spielstunden ausschließlich für Nichtmitglieder ist nicht zulässig.

5. Mitgliedsjahr und Verlängerung

Das reguläre Mitgliedsjahr beginnt jeweils am 1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres.

Für das folgende Mitgliedsjahr wird der Mitgliedsbeitrag mittels Rechnung vorgeschrieben. Durch fristgerechte Bezahlung des vorgeschriebenen Beitrags verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Mitgliedsjahr. Bei Nichtbezahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist werden die mit der Mitgliedschaft verbundenen Vergünstigungen ab Fristablauf nicht weiter gewährt. Die formelle Beendigung der Mitgliedschaft richtet sich nach § 6 der Vereinsstatuten.

6. Verstöße und Ausschluss

Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder diese Mitgliedschaftsbedingungen, bei groben Pflichtverletzungen oder vereinsschädigendem Verhalten kann der Vorstand auch vor Ablauf des Mitgliedsjahres den Ausschluss beschließen. Vor dem Ausschluss erhält das betroffene Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme; soweit angemessen, erfolgt zuvor eine Abmahnung.

Bei einem wirksamen Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des bereits entrichteten Mitgliedsbeitrags, soweit keine abweichende Zusage oder zwingende gesetzliche Bestimmung besteht.
 

7. Geltung der Vereinsregelungen

Ergänzend gelten die Vereinsstatuten sowie die jeweils gültigen Benützungs-, Gebühren-, Sicherheits- und Hausordnungen. Bei Widersprüchen gehen die Vereinsstatuten vor.

Stand: Oktober 2026